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VfGH 4. 10. 2012, B 563/11 (Verfassungsrecht)

VfGHVerfassungsrechtZfV 2013/799ZfV 2013, 526 Heft 3 v. 9.7.2013

B-VG: Art 11 Abs 1 Z 7 (Bund hat Gesetzgebungskompetenz für die Regelung der UVP für Vorhaben, bei denen mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist; soweit ein Bedürfnis nach Erlassung einheitlicher Vorschriften als vorhanden erachtet wird, Genehmigung solcher Vorhaben; Vollzugskompetenz liegt beim Land; Vorzugsentscheidung im Rahmen des Widerstreitverfahrens gemäß § 109 Abs 1 WRG 1959 ist keine Genehmigung iSd Art 11 Abs 1 Z 7 B-VG)

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