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VfGH 11. 10. 2012, B 1369/11 (Datenschutz)

VfGHDatenschutzZfV 2013/753ZfV 2013, 513 Heft 3 v. 9.7.2013

DSG: § 1 Abs 1 (Schutz des Datengeheimnisses)

§ 1 Abs 2 (Gesetzesvorbehalt für Eingriffe staatlicher Behörden, soweit Verwendung der Daten nicht im lebenswichtigen Interesse oder mit Zustimmung des Betroffenen erfolgt; Zustimmungsunfähigkeit, "Notstandsklausel", Prüfung und Begründung im Einzelfall erforderlich)

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