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VfGH 11. 10. 2012, B 924/12 (Berufliche Vertretungen und freie Berufe)

VfGHBerufliche Vertretungen und freie BerufeZfV 2013/751ZfV 2013, 511 Heft 3 v. 9.7.2013

BG über die Kammern der Architekten und Ingenieurkonsulenten (ZiviltechnikerkammerG 1993, ZTKG) idF BGBl I 2011/55: § 55 Abs 4 (Disziplinarvergehen; Einleitung eines Disziplinarverfahrens binnen sechs Monaten, gerechnet von jenem Zeitpunkt, ab dem der Disziplinarausschuss von einem Disziplinarvergehen Kenntnis erlangt hat; nach Verstreichen von zehn Jahren seit der Beendigung des Disziplinarvergehens darf kein Erkenntnis mehr gefällt oder vollstreckt werden; keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen diese Bestimmung)

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