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VwGH 20. 9. 2012, 2011/07/0149 (Wasserrecht)

VwGHWasserrechtZfV 2013/742ZfV 2013, 504 Heft 3 v. 9.7.2013

WRG 1959: § 21a (amtswegige Vorschreibung von Maßnahmen durch die Behörde, wenn sich nach Erteilung der Bewilligung ergibt, dass öffentliche Interessen nicht hinreichend geschützt sind; hier: Bewilligungsverfahren, das in der Erteilung einer Bewilligung mit Befristung mündet, ist ein anderes Verfahren als ein amtswegiges Verfahren nach § 21a WRG 1959)

VwGH 20. 9. 2012, 2011/07/0149

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