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VwGH 20. 9. 2012, 2011/07/0235, 0246 (Verwaltungsgerichtsbarkeit)

VwGHVerwaltungsgerichtsbarkeitZfV 2013/705ZfV 2013, 493 Heft 3 v. 9.7.2013

VwGG: § 23 Abs 1 (Parteien können ihre Sache vor dem VwGH selbst führen oder sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen)

§ 23 Abs 2 (Vertretung durch Organe für öffentliche Gebietskörperschaften, Stiftungen, Anstalten und Fonds; Amtsbeschwerde eines staatlichen Organes ist keine Beschwerde eines in § 23 Abs 2 genannten Rechtsträgers; hier: wirksame Vertretung des Landeshauptmannes durch einen Rechtsanwalt ist zulässig)

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