vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 14. 6. 2012, 2010/10/0174 (Unterichtswesen)

VwGHUnterichtswesenZfV 2013/697ZfV 2013, 487 Heft 3 v. 9.7.2013

Oö PflichtschulorganisationsG 1992: § 51 Abs 2 (Berechnung der laufenden Schulerhaltungsbeiträge; ausgehend vom laufenden Schulerhaltungsaufwand, der nicht durch Zuwendungen von anderer Seite oder durch sonstige mit dem Schulbetrieb zusammenhängende Einnahmen gedeckt ist; durch Kreditaufnahme zugeflossene Geldmittel bilden keine Einnahmen dieser Art)

VwGH 14. 6. 2012, 2010/10/0174

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!