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VfGH 20. 6. 2012, V 23/12 (Wahlrecht) (Wahlrecht)

VfGHWahlrechtZfV 2013/531ZfV 2013, 352 Heft 2 v. 3.5.2013

B-VG: Art 141 Abs 3 (Anfechtung des Ergebnisses von Volksbegehren, Volksbefragungen oder Volksabstimmungen; Volksbefragung in Gemeinde nach NÖ GdO 1973; inhaltliche Erfordernisse des Antrags, Ausführungsregelungen durch Bundesgesetzgeber; Verfahrensregelungen im VolksbefragungsG nur für Volksbefragung auf Bundesebene; kein Ausschluss der Anfechtbarkeit von Befragungen auf Gemeindeebene; Anfechtungsvoraussetzungen aus der Verfassungsbestimmung selbst abzuleiten; keine Differenzierung

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