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VfGH 14. 6. 2012, G 66/11 (Gewerberecht) (Gewerberecht)

VfGHGewerberechtZfV 2013/502ZfV 2013, 337 Heft 2 v. 3.5.2013

ÖffnungszeitenG: § 1 Abs 1 (Geltungsbereich; für den Kleinverkauf von Waren bestimmter Betriebseinrichtungen)

Seite 337


§ 3 (Regelungen über Offenhalten der Verkaufsstellen; Gebot des Geschlossenhaltens an Samstagen ab 18 Uhr, Sonn- und Feiertagen und an Montagen bis 6 Uhr; Schutz öffentlicher Interessen; keine unverhältnismäßige Beschränkung des Grundrechts auf Erwerbsausübungsfreiheit)

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