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VwGH 19. 9. 2012, 2010/22/0199 (Verwaltungsverfahren) (Verwaltungsverfahren)

VwGHVerwaltungsverfahrenZfV 2013/479ZfV 2013, 329 Heft 2 v. 3.5.2013

AVG: § 45 Abs 3 (Parteien ist Gelegenheit zu geben, vom Ergebnis der Beweisaufnahme Kenntnis und dazu Stellung zu nehmen; Ergebnis der Beweisaufnahme darf zusammenfassend dargestellt werden; kein Anspruch außerhalb einer Verhandlung mündlich gehört zu werden)

VwGH 19. 9. 2012, 2010/22/0199

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