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VwGH 21. 9. 2012, 2012/02/0075 (Verwaltungsgerichtsbarkeit) (Verwaltungsgerichtsbarkeit)

VwGHVerwaltungsgerichtsbarkeitZfV 2013/452ZfV 2013, 323 Heft 2 v. 3.5.2013

VwGG: § 46 (Wiedereinsetzung; unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis; keines; keine Möglichkeit, Zustellzeitpunkt exakt zu eruieren)

VwGH 21. 9. 2012, 2012/02/0075

Unabwendbar iSd § 46 VwGG ist ein Ereignis dann, wenn sein Eintritt vom Willen des Betroffenen nicht verhindert werden kann. Unvorhergesehen ist ein Ereignis, wenn die Partei es tatsächlich nicht miteinberechnet hat und seinen Eintritt auch unter Bedachtnahme auf zumutbare Aufmerksamkeit und Voraussicht nicht

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