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VwGH 21. 9. 2012, 2012/02/0132 (Amtsbeschwerde) (Tierschutz) (Tierschutz)

VwGHTierschutzZfV 2013/438ZfV 2013, 319 Heft 2 v. 3.5.2013

TSchG: § 37 (sofortiger Zwang; Abnahme eines Tieres; Halter des Tieres Normadressat)

VwGH 21. 9. 2012, 2012/02/0132 (Amtsbeschwerde)

Die Abnahme eines Tieres nach § 37 TSchG sieht als Adressaten eindeutig und ausschließlich den Halter vor, setzt eine Abnahme doch begrifflich die Sachherrschaft des Halters voraus und beendet diese durch - wie es in der Überschrift des § 37 TSchG lautet - sofortigen Zwang (Irresberger/Obenaus/Eberhart, TSchG, Kommentar, 2005, 155).

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