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VwGH 18. 9. 2012, 2012/11/0115, 0118 (Militärwesen) (Militärwesen)

VwGHMilitärwesenZfV 2013/396ZfV 2013, 287 Heft 2 v. 3.5.2013

WehrG 2001: § 20 idF BGBl I 2009/85 (der Zeitpunkt, an dem dieser Präsenzdienst erstmalig anzutreten ist, hat vor Vollendung des 35. Lebensjahres des Wehrpflichtigen zu liegen; es kommt darauf an, ob an dem im Einberufungsbefehl genannten Einberufungstag auch die Verpflichtung bestand, dem Einberufungsbefehl Folge zu leisten)

VwGH 18. 9. 2012, 2012/11/0115, 0118

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