vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 16. 10. 2012, 2009/11/0245 (Kraftfahrwesen) (Kraftfahrwesen)

VwGHKraftfahrwesenZfV 2013/386ZfV 2013, 281 Heft 2 v. 3.5.2013

FSG idF BGBl I 2009/93: § 26 Abs 2 Z 4 (Entziehung der Lenkberechtigung; wenn erstmalig ein Delikt gemäß § 99 Abs 1a begangen wurde, ist die Lenkberechtigung auf die Dauer von mindestens vier Monaten zu entziehen; hier: Katalog des § 26 Abs 2 sieht für Übertretung des § 99 Abs 1b StVO keine höhere Mindestentziehungsdauer vor; hier: Erhöhung der Mindestentziehungsdauer auf 15 Monate nicht gerechtfertigt)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!