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VwGH 20. 9. 2012, 2011/06/0046 (Baurecht) (Baurecht)

VwGHBaurechtZfV 2013/290ZfV 2013, 233 Heft 2 v. 3.5.2013

Bgld BauG: § 23 Abs 1 (Änderungen von Bauten, die vor der Festlegung der Widmung bereits bestanden; kein Widerspruch zum Flächenwidmungsplan, wenn dem bisherigen Verwendungszweck entsprechend; Neubau nach Brand, Veränderung der Größe und Ausgestaltung, Änderung des Verwendungszwecks)

§ 26 Abs 2 (mangelhafte und nichtgenehmigte Bauführung; Einstellungsverfügung)

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