vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 13. 6. 2012, 2010/06/0273 (Baurecht) (Baurecht)

VwGHBaurechtZfV 2013/282ZfV 2013, 228 Heft 2 v. 3.5.2013

Tir BauO 2001: § 6 Abs 7 (Baubewilligung, im Zeitpunkt der Erteilung bestehende bauliche Anlage, Anbauen bis zur Länge und bis zur Höhe der Wand an der Grundstücksgrenze, wenn keine Baugrenzlinie festgelegt; bestehendes Gebäude ist auch ein bewilligtes, aber noch nicht errichtetes Gebäude)

VwGH 13. 6. 2012, 2010/06/0273

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!