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AsylGH 16. 3. 2012, B13 212826-2/2011 (Asylwesen) (Asylwesen)

AsylGHAsylwesenZfV 2013/253ZfV 2013, 204 Heft 2 v. 3.5.2013

AsylG 2005: § 8 Abs 1 (Status des subsidiär Schutzberechtigten, Voraussetzungen, reale Gefahr der Verletzung von Menschenrechten)

§ 9 Abs 1 Z 1 (ebenso, Aberkennung bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen; Kosovo, geänderte individuelle Gefährdungssituation, Verbesserung der Sicherheitslage, fehlende existenzielle Notlage, Berücksichtigung des Zumutbarkeitskalküls bei der Ausweisungsentscheidung)

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