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GZ 1/9-BK/13 vom 23. 1. 2013

BerufungskommissionDISZIPLINARRECHTZfV 2013/545ZfV 2013, 358 Heft 2 v. 3.5.2013

BDG 1979: § 43 Abs 2 (allgemeine Dienstpflichten, Kritik an Behörde oder Unternehmen, Grenzen, Meinungsfreiheit, Übermittlung diverser Unterlagen an breite Öffentlichkeit)

§ 118 Abs 1 Z 2 (Einstellung, offenkundig keine Dienstpflichtverletzung)

MRK: Art 10 (Meinungsäußerungsfreiheit, Grenzen)

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