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VwGH 11. 7. 2012, 2009/08/0091 (Sozialversicherung)

VwGHSozialversicherungZfV 2013/103ZfV 2013, 99 Heft 1 v. 18.3.2013

ASVG: § 113 Abs 1 Z 1 (Vorschreibung eines Beitragszuschlags; fehlende Anmeldung zur Pflichtversicherung vor Arbeitsantritt; nicht anwendbar auf Abmeldung vor dem Ende der Pflichtversicherung)

VwGH 11. 7. 2012, 2009/08/0091

Der Beitragszuschlag nach § 113 Abs 1 ASVG stellt eine pauschalierte Abgeltung des durch die Säumigkeit des Beitragspflichtigen verursachten Verwaltungsaufwandes und des Zinsentganges infolge der verspäteten Beitragsentrichtung dar (VwGH 20. 10. 2004, 2002/08/0114).

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