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VwGH 26. 6. 2012, 2011/11/0005 (Jugendwohlfahrt)

VwGHJugendwohlfahrtZfV 2013/98ZfV 2013, 97 Heft 1 v. 18.3.2013

Stmk JugendwohlfahrtsG idF LGBl 2010/5: § 35 Abs 1 (Arten der Hilfen; Hilfen zur Erziehung sind die Unterstützung der Erziehung und die volle Erziehung; Jugendwohlfahrtsbehörde besorgt bei der Gewährung von Hilfen zur Erziehung keine behördlichen Aufgaben; kein hoheitliches Einschreiten)

AVG: § 17 (Recht auf Akteneinsicht; hier: mangels Anwendbarkeit der Verwaltungsverfahrensgesetze kein Recht auf Akteneinsicht)

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