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VwGH 26. 6. 2012, 2011/11/0030 (Gesundheitswesen)

VwGHGesundheitswesenZfV 2013/95ZfV 2013, 96 Heft 1 v. 18.3.2013

TabakG: § 13 Abs 2 Z 3 (jeder Inhaber gemäß Abs 1 hat insb dafür Sorge zu tragen, dass in den Räumen eines öffentlichen Ortes, soweit nicht die Ausnahme gemäß § 13 Abs 2 zum Tragen kommt, nicht geraucht wird; hier: bloßes Aufstellen von Aschenbechern reicht nicht aus)

VwGH 26. 6. 2012, 2011/11/0030

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