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VwGH 23. 5. 2012, 2010/22/0002 (Fremdenpolizei)

VwGHFremdenpolizeiZfV 2013/58ZfV 2013, 76 Heft 1 v. 18.3.2013

NAG: § 47 Abs 3 (Niederlassungsbewilligung; Unterhaltsgewährung durch Zusammenführenden; Stiefvater; "sonstiger Angehöriger"; amtswegiges Ermittlungsverfahren; nicht nur schriftliche Beweise geeignet)

VwGH 23. 5. 2012, 2010/22/0002

Die in der Beschwerde erhobene Mängelrüge ist berechtigt. In der Stellungnahme vom 4. 2. 2009 haben die Mutter des Bf und dessen Stiefvater ausgeführt, den Bf regelmäßig in Form von Zuwendungen in bar zu unterstützen, die sie ihm in die Ukraine persönlich überbringen ließen oder bei persönlichen Treffen selbst übergeben hätten. In der Berufung gegen den erstinstanzlichen B brachte der Bf vor, dass sein Stiefvater neben seiner Mutter tatsächlichen Unterhalt zur Sicherstellung des Lebensbedarfes leiste, damit er seine Grundbedürfnisse abdecken könne. Es handle sich dabei um eine dauerhafte und notwendige Unterstützung durch den Stiefvater.

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