ABGB: § 416 (Verwendung fremder Materialien zur Ausbesserung einer Sache; Erwerb des Eigentums am Material; Ersatz des Wertes der Materialien; analoge Anwendung im Fall eines geringfügigen Grenzüberbaus)
VwGH 22. 2. 2012, 2010/06/0141
(S Baurecht)
ABGB: § 416 (Verwendung fremder Materialien zur Ausbesserung einer Sache; Erwerb des Eigentums am Material; Ersatz des Wertes der Materialien; analoge Anwendung im Fall eines geringfügigen Grenzüberbaus)
VwGH 22. 2. 2012, 2010/06/0141
(S Baurecht)