AVG: § 8 (Parteien, Beteiligte; rechtliche Betroffenheit, Unmaßgeblichkeit der Zustellung eines Bescheides, wenn Parteistellung objektiv nicht begründet ist)
GlücksspielG: § 53 Abs 2 (Beschlagnahme)
§ 53 Abs 3 (Verfahren zur Erlassung eines Beschlagnahmebescheides und zur Ermittlung des Eigentümers, Veranstalters oder Inhabers als mögliche Partei des Verfahrens; Zustellung, Berufungsrecht)