AVG: § 19 Abs 3 (Ladungen; Befolgungspflicht; Entschuldigungsgründe; keiner mit "beruflicher Verhinderung)
VwGH 27. 4. 2012, 2011/02/0237
Der Bf wurde zur mündlichen Verhandlung bei der belBeh (UVS) geladen und führte eine berufliche Verhinderung für sein Nichterscheinen ins Treffen. Damit begab sich der Bf selbst der Möglichkeit zur Aussage, zumal er mit der genannten Entschuldigung kein begründetes Hindernis für sein Nichterscheinen vorgebracht hat (VwGH 20.10.2010, 2009/02/0292 = ZfVB 2011/774, 793).