AVG: § 34 Abs 3 (Ordnungsstrafen; beleidigende Schreibweise; keine Abmahnung; kein Ermittlungsverfahren zu Strafzumessungsgründe, keine Anwendung des § 19 VStG oder des allgemeinen Strafrechts; maßgebend allein Erwartung der Änderung des Fehlverhaltens)
VwGH 17. 4. 2012, 2010/04/0133