VStG: § 5 Abs 1 (Ungehorsamsdelikt; Bauauftrag; Nachweis, alles in seinen Kräften Stehende getan zu haben)
§ 6 (entschuldigender Notstand; nur bei nicht verschuldeter Zwangslage; Überschuldung keine unverschuldete Lage; Nichtbeachtung eines Bauauftrags)