VwGG: § 27 (Verletzung der Entscheidungspflicht, oberste anrufbare Verwaltungsbehörde; Säumnisbeschwerde, Sechsmonatsfrist; Säumnis mit der Entscheidung über einen Devolutionsantrag, keine; Entscheidung der Unterinstanz beseitigt Entscheidungspflicht der mit Devolutionsantrag angerufenen Oberbehörde, neuerlicher Lauf der Entscheidungspflicht erst mit Beseitigung der unzuständigerweise ergangenen Entscheidung des Gemeindevorstands; hier: Aufhebung des Bescheids des Gemeindevorstands durch die Vorstellungsbehörde; neuerlicher Lauf der Sechsmonatsfrist für den Gemeinderat)