VwGG: § 42 Abs 3 (Erkenntnisse; Bescheidaufhebung; Rechtssache tritt in die Lage zurück, in der sie sich vor Erlassung des angefochtenen Bescheides befunden hat)
VwGG: § 42 Abs 3 (Erkenntnisse; Bescheidaufhebung; Rechtssache tritt in die Lage zurück, in der sie sich vor Erlassung des angefochtenen Bescheides befunden hat)