VermG: § 43 Abs 6 idF BGBl I 2008/100 (Pläne über Vermessungen nach Abs 4, Grundstücke, die noch nicht im Grenzkataster enthalten, Anschluss eines beurkundeten Protokolls über die Festlegung des Grenzverlaufs)
VermG: § 43 Abs 6 idF BGBl I 2008/100 (Pläne über Vermessungen nach Abs 4, Grundstücke, die noch nicht im Grenzkataster enthalten, Anschluss eines beurkundeten Protokolls über die Festlegung des Grenzverlaufs)