VermG: § 43 Abs 6 idF BGBl 1995/238 (Pläne betreffend Grundstücke in Katastralgemeinden, in denen das teilweise Neuanlegungsverfahren eingeleitet; noch nicht im Grenzkataster enthalten; Zustimmungserklärung der Eigentümer der angrenzenden Grundstücke; Erklärung aus dem Jahr 2004)