StVO: § 5 Abs 2 (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Alkomattest; Verweigerung; kein Recht des Probanden, Bedingungen festzusetzen; Tatbildverwirklichung mit jedem Verhalten, das Test verhindert)
VwGH 27. 4. 2012, 2011/02/0373