StbG: § 27 Abs 1 in der Stammfassung (Verlust der Staatsbürgerschaft, Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit aufgrund eines Antrages, einer Erklärung oder einer ausdrücklichen Zustimmung, sofern nicht vorher die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft bewilligt worden ist; "positive" Willenserklärung zum Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit; Irrtum - auch unverschuldet - über Auswirkungen des gewollten Erwerbs einer fremden Staatsangehörigkeit, kein Einfluss auf Rechtswirkungen)