StbG 1985: § 10 Abs 1 Z 1 (Verleihung der Staatsbürgerschaft, Voraussetzungen, ua mindestens zehnjähriger ununterbrochener Aufenthalt im Bundesgebiet, davon fünf Jahre niedergelassen; durchgehender legaler Aufenthalt im Bundesgebiet; Unterbrechung der Frist durch unrechtmäßigen Aufenthalt; Zeiten der Einstellung des Asylverfahrens gem § 30 AsylG 1997, Fehlen der vorläufigen Aufenthaltsberechtigung nach dem AsylG während dieses Zeitraumes)