StbG 1985: § 11a Abs 1 idF BGBl I 1998/124 (privilegierte Einbürgerung wegen österreichischem Ehegatten, ua seit mindestens einem Jahr aufrechte Ehe Hauptwohnsitz seit mindestens vier Jahren ununterbrochen im Gebiet der Republik oder bei einer Ehedauer von mindestens zwei Jahren ein solcher Wohnsitz seit mindestens drei Jahren; "Leben im gemeinsamen Haushalt"; Begriff, Ehescheidung nach § 55a EheG, wesentlicher Ansatzpunkt für ein weitergehendes behördliches Ermittlungsverfahren zur Frage des Bestehens bzw Nichtbestehens eines gemeinsamen Haushaltes der Eheleute im Verleihungszeitpunkt)