ASVG: § 4 Abs 1 Z 1 (Pflichtversicherung; Dienstnehmer, Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit; Mitarbeit im landwirtschaftlichen Betrieb der Ehepartnerin; im Zweifel ist von einer unentgeltlichen Beschäftigung als Ausfluss einer familienrechtlichen Verpflichtung auszugehen)
ABGB: § 90 (eheliche Beistandspflicht)