AlVG: § 21 Abs 7 Z 2 (Festsetzung des Grundbetrages des Arbeitslosengeldes bei Heranziehung von Beschäftigungszeiten im Ausland; erforderliche Prüfung, welches Entgelt bei einer gleichartigen Tätigkeit im Inland erzielt worden wäre)
VwGH 2. 5. 2012, 2010/08/0117