AlVG: § 10 Abs 1 (Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld; Vereitelung des Erfolgs einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt)
§ 10 Abs 3 (berücksichtigungswürdige Gründe für eine Nachsicht des Verlusts des Anspruchs auf Arbeitslosengeld; nicht vorliegend)