GebAG: § 3 Abs 2 (Zeugengebührenanspruch der öffentlich Bediensteten als Zeugen betreffend dienstliche Wahrnehmungen, Maßgeblichkeit der Reisegebührenvorschriften)
RGV 1955: § 10 Abs 2 (besondere Entschädigung für die Benützung des eigenen Kfz, Voraussetzungen)