FPG 2005: § 52 Abs 1 idF BGBl I 2011/38 (Rückkehrentscheidung; Pflicht zur unverzüglichen Ausreise oder Frist für freiwillige Ausreise)
§ 53 Abs 1 idF vor BGBl I 2011/38: (Ausweisung)
§ 53 Abs 1 idF BGBl I 2011/38 (Einreiseverbot; Erlassung unter Einem mit Rückkehrverbot; Übergangsfälle; keine Erlassung durch Berufungsbehörde, wenn Einreiseverbot in angefochtener Entscheidung aufgrund alter Rechtslage nicht enthalten war)