FPG 2005: § 60 Abs 1 (Aufenthaltsverbot)
§ 60 Abs 2 Z 9 (bestimmte Tatsachen; hier: Scheinehe)
AVG: § 45 Abs 2 (Beweisanträge; es ist unzulässig, ein vermutetes Ergebnis noch nicht aufgenommener Beweise vorweg zu nehmen; hier: Unterlassung einer beantragten Zeugeneinvernahme)