NAG: § 11 Abs 1 Z 5 (allgemeine Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel; Überschreitung der Dauer des erlaubten visumfreien oder visumpflichtigen Aufenthalts)
Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz DurchführungsV: § 1 (Aufenthaltstitel; Erteilung durch Ausstellung einer Karte; Wirksamkeit des Erteilungsbescheides erst mit Ausfolgung der Karte)