FPG 2005: § 31 Abs 1 Z 4 (Voraussetzung für den rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet; Aufenthaltsrecht nach asylrechtlichen Bestimmungen)
§ 53 Abs 1 (Ausweisung Fremder ohne Aufenthaltstitel; kein rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet; Aufenthaltsrecht nach asylrechtlichen Bestimmungen schließt Ausweisung aus)