FPG 2005: § 76 Abs 1 (Schubhaft; Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der Anhaltung; Pflicht zur Berücksichtigung von im Asylverfahren zu setzenden Verfahrensschritten im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung; Wiedereinsetzungsantrag)
§ 76 Abs 2 (Schubhaft gegen Asylwerber)