NAG: § 44b Abs 1 Z 1 (Aufenthaltstitel; keine Zurückweisung eines Antrages bei geänderter Sachlage; Eheschließung mit Österreicherin)
VwGH 29. 2. 2012, 2010/21/0241
Mit der Zurückweisung des Antrages auf Erteilung einer "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" ist nach dem letzten Halbsatz des § 44b Abs 1 NAG (Z 1) dann nicht vorzugehen, wenn im Hinblick auf - seit der rechtskräftigen Ausweisungsentscheidung eingetretene - maßgebliche Sachverhaltsänderungen eine neuerliche Beurteilung unter dem Gesichtspunkt des Art 8 MRK erforderlich ist.