FPG 2005: § 76 Abs 1 (Schubhaft)
§ 83 (Schubhaft; Beschwerde; Entscheidung durch den Unabhängigen Verwaltungssenat; Bindung an vorangehenden Ausspruch)
§ 83 Abs 4 erster Satz (Schubhaft; Beschwerde; Entscheidung durch den Unabhängigen Verwaltungssenat; Fortsetzungsausspruch; Unzuständigkeit nach Abschiebung)