FPG: § 46a (Duldung; kein Feststellungsbescheid zulässig; Ausstellung einer Karte für Geduldete)
VwGH 20. 3. 2012, 2010/18/0322
Die Gesetzesmat zu dem mit dem FrÄG 2009 neu eingeführten § 46a FPG führen zu dessen Abs 1 aus, dass die dort vorgesehene Prüfung (hinsichtlich der Unzulässigkeit der Abschiebung) von der zuständigen FremdenpolizeiBeh von Amts wegen wahrzunehmen sei (vgl 330 BlgNR 24. GP 29).