FPG 2005: § 60 Abs 1 (Voraussetzungen für das Aufenthaltsverbot; Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit; Aufenthaltsehe)
§ 66 (Schutz des Privat- und Familienlebens; Interessensabwägung; überwiegen des Interesses an geordnetem Fremdenwesen; Aufenthaltsehe)