FPG: § 60 Abs 2 Z 8 (Aufenthaltsverbot, befristetes; Student; geringfügige Beschäftigung ohne Arbeitserlaubnis; Auskunft des Arbeitsmarktservices; keine Gefährdung der öffentlichen Interessen und der öffentlichen Ordnung)
VwGH 20. 3. 2012, 2008/18/0737
Die Bf stützt sich im Wesentlichen auf Art 17 der RL 2004/144/EG des Rates vom 13. 12. 2004 (Studenten-RL) und die erfolgte Meldung ihrer Tätigkeit bei der Gebietskrankenkasse, weshalb die Anwendung von § 60 FPG nicht gerechtfertigt sei.