BDG: § 69 (Erholungsurlaub, Verfall, Ausnahme, Krankheit)
VwGH 23. 4. 2012, 2011/12/0196
1. Einer der in § 51 Abs 2 BDG geregelten Fälle ist "Krankheit". Es war - wie es sowohl im Gesetzeswortlaut als auch in den Gesetzesmaterialien deutlich zum Ausdruck kommt - Intention des Gesetzgebers der 2. Dienstrechts-Nov 2009, BGBl I 153, in § 69 BDG die gerechtfertigte Abwesenheit vom Dienst auf Grund einer Krankheit in Ansehung einer Möglichkeit der Verschiebung des Verfallszeitpunktes den (bis dahin ausschließlich in Betracht gekommenen) "dienstlichen Gründen" gleichzustellen.