Sbg ROG: § 48 Abs 1 Z 1 (Grünland, zulässige Bauten; land- und forstwirtschaftliche Bauten, wenn landwirtschaftlicher Betrieb bereits besteht und Bau gemäß der Agrarstruktur erforderlich; landwirtschaftlicher Betrieb noch nicht bestehend)
BGG: § 14 Abs 1 (Bauplatzerklärung, Versagungsgründe; Grundfläche für die Bebauung ungeeignet)